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MABEA/04_mindermengen.md
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2026-09-03 17:25:33 +02:00

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Raw Blame History

Prompt 04 Mindermengen-Ausnahmen

Bezug: 03_fehlbestandsmanagement, Karten 03_sollmengen_recht, 08_mindermenge_gueltigkeit.

1. Grundprinzip

Eine genehmigte Mindermenge ist eine fachliche Bewertung, kein Bestandsvorgang. Beispiel: Soll 10, Ist 8, Fehlbestand 2 → nach Genehmigung bleibt Ist weiterhin 8, Fehlbestand weiterhin 2, nur die Einstufung ändert sich von „unbewertet offen“ zu „bewusst akzeptiert, aber weiterhin offen“.

2. Wer darf genehmigen

  • Materialverantwortlicher (Karte 03: darf auch Sollmengen ändern).
  • Leitungsverantwortlicher (vermutlich gleiche oder erweiterte Rechte, final in Prompt 05 zu bestätigen).
  • Mitarbeiter/Kontrollorgan: darf Abweichung feststellen und dokumentieren, NIEMALS selbst genehmigen.

3. Genehmigungsprozess

  1. Offener Fehlbestand existiert (Prompt 03, Status „offen“ oder „in Bearbeitung“).
  2. Berechtigte Rolle öffnet Fehlbestand, wählt „Mindermenge genehmigen“.
  3. Pflichtfeld: Begründung (Freitext), z. B. „Lieferengpass Hersteller, Ersatz bestellt, Lieferung erwartet KW38“.
  4. System setzt Vermerk „Mindermenge genehmigt“, verknüpft mit der aktuellen Kontrolle des Objekts.
  5. Genehmigung ändert nicht Ist-Menge, nicht Fehlmenge, nicht den zugrundeliegenden „offen“-Zustand des Fehlbestands als Faktum.

4. Gültigkeitsdauer (Karte 08 bereits entschieden)

  • Genehmigung gilt automatisch nur bis zur nächsten Kontrolle desselben Objekts kein Kalenderdatum, kein manuelles Ablaufen nötig.
  • Bei Start der nächsten Kontrolle: Position wird regulär neu bewertet. Besteht die Abweichung weiterhin, ist eine neue, eigenständige Genehmigung erforderlich (alte Genehmigung erlischt automatisch, wird aber in der Historie sichtbar archiviert, nicht gelöscht).
  • Wird die Abweichung bei nächster Kontrolle behoben (nachgefüllt), erledigt sich sowohl Fehlbestand als auch Genehmigungs-Vermerk gemeinsam.

5. Anzeige

  • Im Kontroll-Screen: Position mit genehmigter Mindermenge zeigt deutliches Symbol „genehmigte Abweichung, gültig bis nächste Kontrolle“ + Begründung, damit Mitarbeiter nicht denkt, hier bestehe kein Handlungsbedarf.
  • Im Dashboard: eigener Filter „genehmigte Mindermengen“, getrennt von unbewerteten offenen Fehlbeständen (Prompt 12).
  • Fehlbestand-Zähler (z. B. für KPIs) muss genehmigte UND ungenehmigte offene Fehlbestände weiterhin als „offen“ zählen Genehmigung ist keine Erledigung.

6. Verhalten nach Ablauf

  • Kein separater „Ablauf-Job“ nötig, da Ablauf an Kontrollstart gekoppelt ist (kein Zeit-Trigger notwendig für V1, vereinfacht MVP).
  • Falls später ein zusätzliches zeitbasiertes Ablaufen gewünscht wird (z. B. Genehmigung verfällt auch ohne neue Kontrolle nach X Tagen) → das wäre eine Erweiterung, aktuell nicht gefordert.

7. Historie/Audit

Jede Genehmigung protokolliert: wer, wann, Begründung, betroffene Kontrolle, und beim automatischen Erlöschen Zeitpunkt/Kontrolle, die sie beendet hat.

Offene Fragen für Prompt 05

  • Gibt es einen Unterschied in den Genehmigungsrechten zwischen Materialverantwortlichem und Leitungsverantwortlichem (z. B. Eskalationsstufen, Genehmigung ab bestimmter Fehlmengenhöhe nur durch Leitung)?