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Prompt 04 – Mindermengen-Ausnahmen
Bezug: 03_fehlbestandsmanagement, Karten 03_sollmengen_recht, 08_mindermenge_gueltigkeit.
1. Grundprinzip
Eine genehmigte Mindermenge ist eine fachliche Bewertung, kein Bestandsvorgang. Beispiel: Soll 10, Ist 8, Fehlbestand 2 → nach Genehmigung bleibt Ist weiterhin 8, Fehlbestand weiterhin 2, nur die Einstufung ändert sich von „unbewertet offen“ zu „bewusst akzeptiert, aber weiterhin offen“.
2. Wer darf genehmigen
- Materialverantwortlicher (Karte 03: darf auch Sollmengen ändern).
- Leitungsverantwortlicher (vermutlich gleiche oder erweiterte Rechte, final in Prompt 05 zu bestätigen).
- Mitarbeiter/Kontrollorgan: darf Abweichung feststellen und dokumentieren, NIEMALS selbst genehmigen.
3. Genehmigungsprozess
- Offener Fehlbestand existiert (Prompt 03, Status „offen“ oder „in Bearbeitung“).
- Berechtigte Rolle öffnet Fehlbestand, wählt „Mindermenge genehmigen“.
- Pflichtfeld: Begründung (Freitext), z. B. „Lieferengpass Hersteller, Ersatz bestellt, Lieferung erwartet KW38“.
- System setzt Vermerk „Mindermenge genehmigt“, verknüpft mit der aktuellen Kontrolle des Objekts.
- Genehmigung ändert nicht Ist-Menge, nicht Fehlmenge, nicht den zugrundeliegenden „offen“-Zustand des Fehlbestands als Faktum.
4. Gültigkeitsdauer (Karte 08 – bereits entschieden)
- Genehmigung gilt automatisch nur bis zur nächsten Kontrolle desselben Objekts – kein Kalenderdatum, kein manuelles Ablaufen nötig.
- Bei Start der nächsten Kontrolle: Position wird regulär neu bewertet. Besteht die Abweichung weiterhin, ist eine neue, eigenständige Genehmigung erforderlich (alte Genehmigung erlischt automatisch, wird aber in der Historie sichtbar archiviert, nicht gelöscht).
- Wird die Abweichung bei nächster Kontrolle behoben (nachgefüllt), erledigt sich sowohl Fehlbestand als auch Genehmigungs-Vermerk gemeinsam.
5. Anzeige
- Im Kontroll-Screen: Position mit genehmigter Mindermenge zeigt deutliches Symbol „genehmigte Abweichung, gültig bis nächste Kontrolle“ + Begründung, damit Mitarbeiter nicht denkt, hier bestehe kein Handlungsbedarf.
- Im Dashboard: eigener Filter „genehmigte Mindermengen“, getrennt von unbewerteten offenen Fehlbeständen (Prompt 12).
- Fehlbestand-Zähler (z. B. für KPIs) muss genehmigte UND ungenehmigte offene Fehlbestände weiterhin als „offen“ zählen – Genehmigung ist keine Erledigung.
6. Verhalten nach Ablauf
- Kein separater „Ablauf-Job“ nötig, da Ablauf an Kontrollstart gekoppelt ist (kein Zeit-Trigger notwendig für V1, vereinfacht MVP).
- Falls später ein zusätzliches zeitbasiertes Ablaufen gewünscht wird (z. B. Genehmigung verfällt auch ohne neue Kontrolle nach X Tagen) → das wäre eine Erweiterung, aktuell nicht gefordert.
7. Historie/Audit
Jede Genehmigung protokolliert: wer, wann, Begründung, betroffene Kontrolle, und – beim automatischen Erlöschen – Zeitpunkt/Kontrolle, die sie beendet hat.
Offene Fragen für Prompt 05
- Gibt es einen Unterschied in den Genehmigungsrechten zwischen Materialverantwortlichem und Leitungsverantwortlichem (z. B. Eskalationsstufen, Genehmigung ab bestimmter Fehlmengenhöhe nur durch Leitung)?